Allgemeine Informationen zum Ankommen und Leben in NRW, Deutschland und der EU

Diese Seite beinhaltet eine Zusammenstellung von allgemeinen Informationen, die beim Ankommen in Deutschland und Nordrhein-Westfalen hilfreich sind. Hier finden Sie praktische Links zu Anlaufstellen, die geflohene Künstler:innen und Kulturschaffende bei der Ankunft in NRW und Deutschland aktiv unterstützen und beraten können.

 

Das vom Kulturrat NRW im Jahr 2022 aufgelegte Projekte „Kultur hilft Kultur“ läuft im Mai 2024 aus. Bitte beachten Sie, dass die Informationssammlung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr aktualisiert wird. Wir empfehlen Ihnen, sich auf den aufgeführtem Projektseiten über die Aktualität der Angaben sowie über mögliche neue Ausschreibungen zu informieren. Die Informationssammlung dient weiterhin als Überblick über die Förderlandschaft in NRW.

  • Germany4Ukraine ist ein Informationsangebot der Bundesregierung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Die digitale „Anlaufstelle“ enthält die wichtigsten ersten Informationen nach der Ankunft in Deutschland auf Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch.
  • Das Goethe Institut bietet auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch ein gut strukturiertes Willkommensportal an, auf dem die wichtigsten Infos und Links zusammengefasst werden.
  • Auf der Website der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration finden Sie Antworten zu Themen wie Wohnraum/Unterkunft, Arbeit, Studium, Schule, Kinderbetreuung, Gesundheit, finanzieller Unterstützung und vielem mehr auf Deutsch, EnglischUkrainisch und Russisch.
  • Handbook Germany hat eine Sonderseite erstellt mit hilfreichen Informationen für Geflüchtete zur Situation an den Grenzen, zur Einreise und zum weiteren Aufenthalt in Deutschland.
  • Pro Asyl unterstützt bei Fragen zu Asylrecht und stellt Informationen bereit.
  • Minor – Projektkontor für Bildung sammelt umfassende Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen für Menschen aus der Ukraine in Deutschland. 
  • Grundlagen des Aufenthaltsrechts für Geflüchtete aus der Ukraine mit weiteren Hinweisen zu sozialrechtlichen Fragen und weiterführenden Links zu Beratungsmöglichkeiten fasst touring artists in einer hilfreichen Übersicht zusammen.
    (ITI Deutschland, IGBK, Dachverband Tanz und SMartDe – Netzwerk für Kreative e. V. übernehmen keine Haftung dafür, dass die veröffentlichten und übermittelten Informationen für die konkreten Verwendungsfälle der Nutzer*innen geeignet, vollständig und interessengerecht sind. Für die Aktualität der Inhalte wird ebenfalls nicht gehaftet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die bereitgestellten Informationen lediglich Anhaltspunkte für den konkreten Verwendungsfall bieten, sie dienen der Orientierung und Anregung. Ihre Verwendung ersetzt in keinem Fall eine fachkundige Rechtsberatung. Stand vom 05.04.2022.)
  • Refugee Law Clinics (RLCs) sind ehrenamtliche Angebote der studentischen Rechtsberatung für Geflüchtete, vor allem im Bereich des Migrationsrechts. Manche RLCs fokussieren sich, neben dem Asylrecht und dem Migrationsrecht, auch auf sozialrechtliche und andere, mit dem Thema verknüpfte, rechtliche Fragestellungen. Eine Übersicht über die Standorte in Deutschland findet sich hier.
  •  Mit einem ukrainischen Pass/ID oder einem ukrainischem Aufenthaltsnachweis können ukrainische Geflüchtete bis Berlin, Dresden, Nürnberg, München zu fahren und benötigen dafür keine weitere Fahrkarte. Bei Weiterreise, erhalten Ukrainer*innen in den Reisezentren der Deutschen Bahn oder in einer DB Agentur ein kostenfreies „helpukraine“-Ticket für eine einfache Fahrt, das in der 2. Klasse bis zu Ihrem gewünschten Zielort gilt.
  • Mit COSMO ukrayinskoyu bietet der WDR ein Radio- und Podcastprogramm auf Ukrainisch an. Sendezeit werktags online ab 18 Uhr oder im Radio um 22 Uhr. Alle Programme und weitere Angebote sind ebenfalls auf der dazugehörigen Website zu finden. 

Kinderbetreuung und Schulen

Das Ministerium für Schule und Bildung in Nordrhein-Westfalen informiert umfassend (auf Deutsch) über das Vorgehen zur Anmeldung von Kindern aus der Ukraine an deutschen Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen. 
 

Informationen zu Kindergärten und Kindertagesstätten:

„Kinder im Kita-Alter, die mit ihren Familien aus der Ukraine geflohen sind, sollen künftig in sogenannten „Brückenprojekten“ betreut werden. Das teilte das Landesministerium für Familien, Kinder, Geflüchtete und Integration auf Anfrage mit. Solche Brückenprojekte seien „niedrigschwellige frühpädagogische Angebote für Kinder und Familien mit Fluchterfahrungen“, so das Ministerium. Je nach Bedarf werden sie individuell ausgestaltet, die Landesregierung sei „mit allen Akteuren in einem engen Austausch“. (Quelle: Kölner Stadtanzeiger, 18.03.22)
 
Informationen zur Anmeldung in Schulen:
„Die Zuweisung eines Schulplatzes für die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen erfolgt durch die örtlich zuständigen staatlichen Schulämter. Im Rahmen der Zuweisung erfolgt auch eine Beratung der ankommenden Familien aus der Ukraine zur angemessenen Beschulung ihrer Kinder. Diese Beratungsleistung erfolgt in den meisten nordrhein-westfälischen Kommunen durch die an die Kommunalen Integrationszentren abgeordneten Lehrkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen. Da in den vergangenen Jahren stetig Zuwanderung erfolgte, liegen hier gute Beratungspraxen und erprobte Konzepte vor.
Dieser vorgesehene Ablauf kann selbstverständlich nicht ausschließen, dass in den nächsten Tagen auch Kinder und Jugendliche bei noch ungeklärtem Aufenthaltsstatus und ohne vorherige Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörden direkt bei Schulen vorstellig werden. Der Schulbesuch soll in diesen Fällen in Abstimmung zwischen der für die Zuweisung zuständigen unteren Schulaufsicht und dem Schulträger, ab sofort – und auch im Vorgriff auf die erwartete Rechtslage – grundsätzlich ermöglicht werden.“ (Quelle: Kölner Stadtanzeiger, 18.03.22)
 

Hochschulen und Universitäten

In der online zu Verfügung gestellten Liste finden Sie deutsche Kunsthochschulen ohne Zugangsbeschränkungen für Geflüchtete. In 2024 können bereits andere Regeln gelten als in 2022/23. Bitte informieren Sie sich direkt bei Hochschulen und Universitäten über die Möglichkeit über ein vereinfachtes Verfahren in ein Studienfach aufgenommen zu werden. 

Arbeitssuche in Deutschland

Die Bundesagentur für Arbeit stellt umfangreiche Informationen zur Arbeitssuche und zum Bürgergeld auf ukrainischer, russischer, deutscher, englischer sowie in leichter Sprache zu Verfügung.

Hier finden Sie Ansprechpartnerinnen und -partner zu folgenden Schwerpunkten:

  • Bürgergeld (auch „Grundsicherung“ genannt)
  • Kindergeld
  • Informationen zu Ausbildung und Weiterbildung
  • Vermittlung von Stellen- und Unterstützungsangeboten
 

Es gibt zahlreiche Netzwerke und Online-Plattformen, auf denen Sie eine Unterkunft finden oder anbieten können. Wir listen hier nur einige Angebote.

Bundesweit

International

  • Bei Host4Ukraine können sich Menschen registrieren, die eine Möglichkeit haben, Geflüchtete aus der Ukraine unterzubringen – das kann von Bett bis Haus alles sein.
  • Auch AirBnB bietet Unterstützung im Bereich der Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine an. 
  • Die Plattform UkraineNow vereint verschiedene Unterstützungsangebote für geflüchtete Ukrainer*innen weltweit. Freiwillige Unterstützer*innen können sich hier für die Bereiche Unterkunft, Freiwilligenarbeit und Fahrangebote registrieren.

Wichtige Hinweise der Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration:

Viele Menschen in Deutschland und Europa bieten Menschen aus der Ukraine aktuell kostenlose Unterkunft an. Schützen Sie sich hier aber vor unseriösen Angeboten und benachrichtigen Sie die Polizei (Telefon: 110), falls Sie sich unwohl fühlen. Minderjährige dürfen ohne ihre Familien unter keinen Umständen privat untergebracht werden. Hier sind die Polizei oder das Jugendamt zu benachrichtigen. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen berät kostenlos unter der Nummer 08000 116 016 telefonisch, aber auch per E-Mail und Onlinechat in 17 Sprachen, darunter auch Russisch.

Außerdem können Sie auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder Notunterkünften der einzelnen Bundesländer untergebracht werden. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde oder der Polizei nach einer Adresse. Sie müssen keinen Asylantrag stellen, um untergebracht zu werden.

 
Asylschutzsuchende haben nach ihrer Ankunft in Deutschland Anspruch auf eine medizinische Versorgung. Entweder sind sie unmittelbar gesetzlich krankenversichert oder es bestehen nachrangige Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
 

In dringenden Fällen können Sie die Notambulanzen in den Krankenhäusern aufsuchen.

Wenn Sie hilfsbedürftig sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wenn Sie an einer akuten Krankheit leiden oder Schmerzen haben, werden die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln gemäß § 4 Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Darüber hinaus können gemäß § 6 Asylbewerberleistungsgesetz weitere Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. Zusätzlich bekommen Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG und besondere Bedürfnisse haben, also etwa Folter oder schwere Formen von Gewalt erlitten haben, medizinische Hilfe im erforderlichen Umfang (§ 6 Abs. 2 AsylbLG).

Wenden Sie sich zur Beratung an das örtliche Sozialamt.

Informationen zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen finden Sie bei der Bundesärztekammer.

Beratung zur Krankenversicherung erhalten Sie (auch als Nicht-EU-Staatsangehörige/r) auch bei der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer (in verschiedenen Sprachen).

  • Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in Notlagen und gewährt finanzielle Hilfen zum Beispiel für Babykleidung und Anschaffungen für das Kind nach der Geburt. Auch geflüchtete Schwangere aus der Ukraine können in vielen Schwangerschaftsberatungsstellen unbürokratisch Hilfe bei der Stiftung beantragen. Ein Flyer in ukrainischer Sprache gibt Auskunft. 
  • Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ des Bundesfamilienministeriums ist unter der Nummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr für Schwangere erreichbar. Qualifizierte Beraterinnen beraten anonym und kostenlos auf Russisch und Englisch. Das Hilfetelefon bietet auch eine kostenlose und anonyme Online-Beratung an. 
  • Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer bietet Unterstützung zu allen Themen der psychischen Gesundheit. Die Beratung ist kostenfrei und vor Ort in den Psychosozialen Zentren möglich. Eine Adressübersicht findet sich hier
  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet eine Auflistung an Anlaufstellen und Gesundheitsversorgung für Geflüchtete.
  • DoQtor bringt Geflüchtete aus der Ukraine mit psychologisch geschultem Personal kostenlos zusammen. Sprachen: Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch 
  • Die Internetseite Germany4Ukraine enthält zahlreiche Informationen zum Thema Deutschunterricht. 
  • Schüler*innen in Deutschland haben ein Anrecht auf Herkunftssprachlichen Unterricht. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Schulministeriums NRW oder auf den Seite der jeweiligen Städte in NRW. 
  • Drei hilfreiche Apps für die ukrainisch-deutsche Echtzeit Übersetzung sind der PONS Übersetzer (für iOS und Android), Say Hi (für iOS) und der Sprechende Übersetzer (für Android).
  • Das Übersetzungstool DeepL hat 2022 die ukrainische Sprache aufgenommen und ist derzeit eine der gängigsten Übersetzungsmaschinen.  
  • Sprachliche Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine stellt der Verlag PONS zur Verfügung. Erste-Hilfe-Lernpaket für Deutsch als Fremdsprache stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung. 
  • Ein weiteres umfassendes deutsch-ukrainisches Bilderwörterbuch zum kostenlosen Download stellt die Tüftelakademie bereit.